Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11   

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VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.01.2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 19 L 294.11 (https://dejure.org/2012,356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen im Rahmen der Bauaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Möglichkeit einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit bei Überlassung von Räumen gegenüber Nutzern bei der Frage der Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen; Bestimmtheit der Untersagung der Nutzung von Räumen als Beherbergung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Vermietung "Beherbergung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsvermietung oder Beherbergungsstätte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungen in Berlin-Mitte sind kein Beherbungsbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwohnungen mit Nutzungsdauerverträgen von drei bis acht Monaten sind nicht als Beherbergungsstätte anzusehen - Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06

    Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11
    Für die Abgrenzung von Wohnen und Beherbergen kommt es darauf an, ob die den Nutzern überlassenen Räume eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit erlauben (wie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -) und ob eine solche auch typischerweise von den Nutzern verwirklicht wird.

    Insoweit kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78/89 - Juris, Rdn. 3; OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom, 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 - Juris, Rdn. 8 ff.) darauf an, ob die praktizierte Nutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit darstellt, die durch die Möglichkeit eigenständiger Haushaltsführung und unabhängiger Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises gekennzeichnet ist.

  • OVG Berlin, 18.09.1998 - 2 S 5.98

    Beseitigungsverfügung; Sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes;

    Auszug aus VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11
    Soweit aus den vorliegenden Verwaltungsvorgängen und dem Vortrag der Beteiligten ersichtlich, hat die Antragstellerin die Variationsbreite der für die streitgegenständlichen Wohnungen offenbar noch nach dem Recht der ehemaligen DDR erteilten Baugenehmigung, die gemäß Art. 19 EinV weiterhin Gestattungswirkung entfaltet (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 18. September 1998 - OVG 2 S 5.98 - Juris, Rdn. 18 f.), nicht überschritten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Soweit das VG Berlin (B. v. 23.01.2012 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93) und das OVG Berlin-Brandenburg (B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2/06 - BRS 70 Nr. 67) für die Unterscheidung von Wohnen und Beherbergungsbetrieb auf die Möglichkeit einer Küchenbenutzung sowie der Nutzung weiterer beherbergungstypischer Dienstleistungen abstellten, hätten den Entscheidungen besondere Fallgestaltungen zu Grunde gelegen.

    Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Eine nach Tagen bemessene Mietdauer schließt die Annahme einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit regelmäßig aus (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 23.1.2012 - 19 L 294.11 - juris).
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Maßgeblich für die auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die den Begriff des Wohnens prägt (OVG Greifswald, a.a.O.), ist darüber hinaus nach Ansicht der Kammer, dass es bei den abgeschlossenen Mietverträgen typischerweise zu einer Anmeldung i. S. des Melderechts kommt (vgl. aber VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2012 - VG 19 L 18.12 -, Seite 3, 4 des amtlichen Abdrucks, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, Rn. 22 bei juris).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2016 - 4 K 817/16

    Untersagung der Nutzung eines Mehrfamilienhauses als Beherbergungsbetrieb

    Eine nach Tagen bemessene Mietdauer schließt die Annahme einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit regelmäßig aus (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 23.01.2012 - 19 L 294.11 - juris).
  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Hier wurden Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2014 - VG 13 L 274.13 -, juris.
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

    Bauplanungsrechtlich wurde eine wohnähnliche Nutzung durch Arbeitnehmer bei Aufenthalten von zwei bis sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris Rn. 21) bzw. bei Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Bauplanungsrechtlich wurde eine wohnähnliche Nutzung durch Arbeitnehmer bei Aufenthalten von zwei bis sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris Rn. 21) bzw. bei Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

    Bei der bauplanungsrechtlichen Abgrenzung zu einem Beherbergungsbetrieb wurden Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23; zudem etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 8 S 1641.16 -, juris Rn. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2022 - 3 M 321/22

    Baurechtliche Genehmigung einer Ferienwohnung

  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung

  • VG Schwerin, 09.10.2014 - 2 A 1666/11

    Nachbaranspruch auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer

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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11   

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https://dejure.org/2012,19900
VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11 (https://dejure.org/2012,19900)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.07.2012 - 4 K 3842/11 (https://dejure.org/2012,19900)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 4 K 3842/11 (https://dejure.org/2012,19900)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 3 Abs. 1, 2 Nr. 2 IWG
    Weitergabe von Ausschreibungstexten an Bekanntmachungsportal

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Ausschreibungstexte einer Kommune als Informationen i.S.d. § 2 Nr. 2 IWG

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Allgemein zugängliche Quelle, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Veröffentlichung von Informationen

  • fragdenstaat.de

    Allgemein zugängliche Quelle - Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Veröffentlichung von Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderes Verwaltungsrecht - Gleichbehandlung; Vergabe; Informationen öffentlicher Stellen; Weiterverwendung

  • ibr-online

    Dürfen Ausschreibungstexte weiterwendet werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Allgemein zugängliche Quelle, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Veröffentlichung von Informationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Ausschreibungstexte einer Kommune sind Informationen

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterverwendung von Bekanntmachungstexten - Zusatzaufwand für Vergabestellen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
  • BauR 2012, 1831 DVP 2014, 304 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Dies sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B. v. 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, NZBau 2006, 791).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte des § 100 Abs. 1 GWB sei der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet (BVerwG, B. v. 02.05.2007 - 6 B 10/07 -, NVwZ 2275, Kallerhoff NZBau 2008, 97, Burgi NVwZ 2007, 737).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Der Streit der Beteiligten muss in Beziehung zu Bedeutung und Tragweite einer Vorschrift des öffentlichen Rechts im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt bestehen (so BVerwG, Urt. v. 26.11.1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 - 275).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (exemplarisch und umfassend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.1992 - 3 C 50/89 -, BVerwGE 89, 327 - 334 mit weitgehenden und umfassenden Hinweisen auf die vorausgegangene Rechtsprechung).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Dieses Interesse schließt über ein rechtliches Interesse hinaus jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse auch wirtschaftlicher oder ideeller Art ein, wobei jedoch zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozess fremden Popularklage die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.06.1995, BVerwGE 99, 64 - 69).
  • VG Köln, 26.05.2011 - 13 K 5747/07

    Keine Weiterverwendung bezüglich der Gesetze und Rechtsverordnungen aus der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.07.2012 - 4 K 3842/11
    Darauf, ob die Textinformation schon vor ihrer Veröffentlichung (irgendwelche) Rechtswirksamkeit erlangt, kommt es dagegen nicht an; auch die Übermittlung von Gesetzestexten vor der normativ erforderlichen Verkündung ist eine Informationsübermittlung (so auch VG Köln, U. v. 26.05.2011 - 13 K 5747/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2013 - 10 S 1695/12

    Vergabebekanntmachungsportal; Gleichbehandlungsanspruch gegenüber öffentlicher

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Juli 2012 - 4 K 3842/11 - wird geändert.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Juli 2012 - 4 K 3842/11 - die Klage abzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die dem Senat vorliegenden Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Verfahren 4 K 3842/11 und insbesondere auf die im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze verwiesen.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18501
OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 (https://dejure.org/2012,18501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (Nachbarklage) - Antrag auf Zulassung der Berufung -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 4 BauGB; § 35 BauGB; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 VwGO
    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie: Keine nachbarlichen Abwehrrechte bei drohender Erschöpfung von Immissionspotenzialen; optisch bedrängende Wirkung

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

  • ibr-online

    "Vorsorgliche" Abwehr von Windenergieanlage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs E.

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Nachbarrechte sind nicht wegen Minderung von Emissionsreserven verletzt! (IBR 2012, 1314)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Keine optische Bedrängung durch gleichzeitigen Anblick von zwei Anlagen! (IBR 2012, 1313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 5
  • NVwZ-RR 2012, 800
  • DÖV 2012, 778
  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insoweit liege eine Divergenz zur Entscheidung des beschließenden Senats im Verfahren 12 ME 38/07 vor.

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von der Entscheidung des beschließenden Senats im Verfahren 12 ME 38/07 ab.

    Dementsprechend ist der Senat in dem zum Verfahren 12 ME 38/07 ergangenen Beschluss vom 17. September 2009 (juris Rdn. 12) davon ausgegangen, dass die Änderungen, die während des - im betreffenden Fall seinerzeit noch laufenden - Widerspruchsverfahrens eintreten, zu berücksichtigen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Auch in Fallkonstellationen dieser Art sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. dazu näher etwa OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, OVGE 50, 191, juris Rdn. 85; s. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.3.2011 - 8 A 11215/10 -, NVwZ-RR 2011, 438, juris Rdn. 10 f.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Falle - wie hier - der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Dritte es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids gegebenenfalls in Gestalt des Widerspruchsbescheids ankommt (jüngst etwa Beschl. d. Sen. v. 6.7.2011 - 12 LA 199/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; v.11.1.1991 - 7 B 102.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 56.05

    Regelungsgehalt des § 233 Abs. 1 BauGB; Erforderlichkeit der Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Aus Anlass des vorliegenden Falls bedarf keiner Entscheidung, inwieweit das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser, sollte es nicht ein Vorranggebiet im Bereich des Vorhabengrundstücks vorsehen, eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB in Bezug auf den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde J. aus November 2002, der dort das Sondergebiet "Wind" K. ausweist, auslösen könnte und ggf. welche Folgen eine Verletzung der Anpassungspflicht hätte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -, NordÖR 2012, 191, juris; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2006 - 4 BN 56.05 -, juris; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 1, Stand: Jan. 2012, § 1 Rdn. 69; Waechter, DÖV 2010, 493).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Falle - wie hier - der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Dritte es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids gegebenenfalls in Gestalt des Widerspruchsbescheids ankommt (jüngst etwa Beschl. d. Sen. v. 6.7.2011 - 12 LA 199/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; v.11.1.1991 - 7 B 102.90 -, UPR 1991, 235).
  • BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Auch in Fallkonstellationen dieser Art sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (vgl. dazu näher etwa OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, OVGE 50, 191, juris Rdn. 85; s. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.3.2011 - 8 A 11215/10 -, NVwZ-RR 2011, 438, juris Rdn. 10 f.).
  • BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Aus Anlass des vorliegenden Falls bedarf keiner Entscheidung, inwieweit das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Nienburg/Weser, sollte es nicht ein Vorranggebiet im Bereich des Vorhabengrundstücks vorsehen, eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB in Bezug auf den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde J. aus November 2002, der dort das Sondergebiet "Wind" K. ausweist, auslösen könnte und ggf. welche Folgen eine Verletzung der Anpassungspflicht hätte (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 -, NordÖR 2012, 191, juris; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2006 - 4 BN 56.05 -, juris; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 1, Stand: Jan. 2012, § 1 Rdn. 69; Waechter, DÖV 2010, 493).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96

    Metall verarbeitender Betrieb im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, TA-Lärm,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - 21 B 1119/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 8 B 390/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2009 - 8 B 797/09 -, Beschlussabdruck S. 7, und vom 17. Mai 2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133, juris, Rn. 9; OVG Nds., Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, ZNER 2012, 441, juris, Rn. 14; Agatz, Windenergie-Handbuch, 9. Ausgabe 2012, S. 42 f.
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Auch in Fallkonstellationen dieser Art sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls maßgeblich (Nds. OVG, Beschluss vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2019 - 1 A 11941/17

    Unzulässige Klage eines Gewerbebetriebs gegen Nachtbetrieb von Windenergieanlagen

    Dies sei indessen durch vorliegende Entscheidungen des OVG Lüneburg - Beschluss vom 16. Juli 2012, 12 LA 105/11 - und des OVG Münster - Beschluss vom 19. Oktober 2000, 21 B 1119/00 - dahingehend geklärt, dass selbst ein im Einzelfall greifbarer Anlass für entsprechende Befürchtungen nicht zur Zulässigkeit einer "Emittentenkonkurrenzklage" führe.

    Diese bloße Gefährdung greift vorliegend offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise schwer und unzumutbar in das Eigentum der Klägerin ein; für den Fall, dass tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen sie ergehen sollte, ist es der Klägerin vielmehr zuzumuten, sodann gegen diese Anordnung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 21 B 1119/00 -, beide in juris).

  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose;

    Dessen Einhaltung wiederum ist eine Frage der ordnungsgemäßen Anlagenüberwachung durch die zuständige Behörde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 168; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Dessen Einhaltung wiederum ist eine Frage der ordnungsgemäßen Anlagenüberwachung durch die zuständige Behörde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 168; NdsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2012 - 12 LA 105/11 -, juris Rn. 14).
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 923/14

    Errichtung und Betrieb einer Biomethangasanlage in Nordhausen

    Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass andere Anlagenbetreiber ihre Emissionen in einer Weise gestalten, die ihr selbst Raum für eine Erweiterung oder Veränderung ihrer Anlagen lässt (VG Hannover, Urteil vom 23.03.2011 - 12 A 3104/10 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2012 - 12 LA 105/11 -).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19211
OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12 (https://dejure.org/2012,19211)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 (https://dejure.org/2012,19211)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 (https://dejure.org/2012,19211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage (Nachbarantrag) - Beschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs J. E-126

  • rechtsportal.de

    UVPG § 3c S. 2
    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs J. E-126

  • ibr-online

    Wann ist eine Windenergieanlage optisch bedrängend?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs J. E-126

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergie: Optische Bedrängung ist eine Frage der Schutzwürdigkeit im Einzelfall! (IBR 2012, 1205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Im Norden gelegene Außenbereiche gelten im Hinblick auf die hier allgemein bestehenden Witterungsverhältnisse gemeinhin als weniger attraktiv und werden üblicherweise auch weniger genutzt (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 5.10.2007 - 22 CS 07.2073 -, juris Rdn. 17).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Außenbereich ist die Gesamtheit der von den §§ 30 und 34 BauGB nicht erfassten Flächen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227, juris Rdn. 18; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 35 Rdn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (s. etwa OVG NRW, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 -, OVGE 50, 191, juris Rdn. 65 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NordÖR 2010, 255, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Anders als der Antragsgegner offenbar angenommen hat, folgt aus dieser vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entwickelten Rechtsprechung, der sich auch der Senat im Folgenden angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 20.7.2012 - 12 ME 75/12 -, juris), nicht etwa, dass WEA in der Regel mindestens einen Abstand von der dreifachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung einhalten müssen und dieser nur in begründeten Einzelfällen unterschritten werden darf.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Es kann dahinstehen, ob der Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zum Lagerraum und den Baumaterialien vorliegend nicht bereits entgegensteht, dass er diese Umstände erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, obwohl er diese Angaben auch bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte vortragen können (für zulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; für unzulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26 f., und vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen

    In den zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zwar die Frage angesprochen worden ist, ob das Beschwerdegericht an der Berücksichtigung von Beschwerdevortrag gehindert sei, wenn dieser Vortrag neues Vorbringen beinhaltete, welches nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung gewesen sei und welches über eine Auseinandersetzung mit der Begründung des Verwaltungsgerichts hinausgehe (so Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 20.7.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016 - 7 ME 76/16 -, juris Rn. 3).

    Diese Frage war jedoch in jenen Entscheidungen teilweise nicht entscheidungserheblich (so Nds. OVG, Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 17ff.; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 4ff.).

    Außerdem ist den zitierten Entscheidungen die Differenzierung zu entnehmen, dass eine Berücksichtigung neuen Vortrags im Beschwerdeverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei; Bedenken ergäben sich aber in Konstellationen, in denen dem Beschwerdeführer ein "unbotmäßiges Aufsparen von Gründen" entgegengehalten werden könne oder neue, erst nach Abschluss der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen würden, die es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (so Nds. OVG, Beschluss vom 10.3.2010, a. a. O., Rn. 27; Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 3; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

    Zwar hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Eilrechtsschutzbeschwerde in § 146 Abs. 4 VwGO (im Anschluss an die zuvor vorgesehene Zulassungsbeschwerde) eine Straffung des Beschwerdeverfahrens beabsichtigt, weshalb das Beschwerdegericht nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO grundsätzlich nur mit Gründen befasst werden soll, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 -, BauR 2012, 1831 [LS] und juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575

    Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung

    Der vom Bevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, wonach es dem (Beschleunigungs-)Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO zuwiderlaufe, wenn das Beschwerdegericht die für das Beschwerdeverfahren "aufgesparten" Gründe erstmals prüfe (so VGH BW, B.v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; NdsOVG, B.v. 20.7.2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; offen OVG LSA, B.v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), kann nicht gefolgt werden.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung bisher "aufgesparter" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahin geht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (Beschl. d. Sen. v. 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, BauR 2012, 1831 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.10.2022 - 3 B 256/22

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgers aus

    Diese innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist vorgetragenen und den Streitgegenstand nicht verändernden neuen Tatsachen in Form der vorgelegten Verdienstbescheinigungen sind im Beschwerdeverfahren auch berücksichtigungsfähig, obwohl diese bereits in erster Instanz hätten vorgebracht werden können und der Antragsteller durch das Verwaltungsgericht zu einem entsprechenden Vortrag aufgefordert worden war (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. Januar - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschl. v. 26. März 2004 - 21 B 2399/03 -, juris Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 2. Juni 2017 - NC 9 S 1244/17 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Rudisile, in: Schoch/Schneider, a. a. O. § 146 Rn. 13c; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22b; Schenke, a. a. O. § 146 Rn. 22; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Ders./von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 146 Rn. 31; a. A.: VGH BW, Beschl. v. 8. November 2004 - 9 S 1536/04 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2017 - NC 9 S 1244/17

    Neue Tatsachen im Beschwerdeverfahren

    An der im Beschluss vom 08.11.2004 (- 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74) vertretenen Rechtsauffassung (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris) hält der Senat ungeachtet des Umstands nicht mehr fest, dass sie auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen ist.
  • VG Aachen, 20.05.2019 - 6 K 742/18

    Windenergie; Drittanfechtung; Lärm; Beschattung; optisch bedrängende Wirkung

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 12.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 11 S 2543/19

    Änderung einer erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren;

    Dass es sich bei der in Rede stehenden Erklärung um einen von dem Antragsgegner selbst geschaffenen Umstand handelt, den das Verwaltungsgericht nicht berücksichtigen konnte, weil er erst nach dessen Entscheidung eingetreten ist, hätte einer Berücksichtigung im Beschwerdeverfahren nicht entgegengestanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.07.2017 - 2 S 1258/17 -, juris Rn. 11 ff., und vom 02.06.2017 - NC 9 S 1244/17 -, juris Rn. 5; a.A. Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, und vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2019 - 8 L 547/19
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460

    Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21

    Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12   

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OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12 (https://dejure.org/2012,18756)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2012 - 1 B 158/12 (https://dejure.org/2012,18756)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 (https://dejure.org/2012,18756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1
    Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Unterstellhalle in einem faktischen Dorfgebiet

  • rechtsportal.de
  • ibr-online

    Holzbau statt Steingebäude: Nachbarrechte betroffen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Holzbau statt Steingebäude: Nachbarrechte betroffen? (IBR 2012, 1198)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. v. 16. September 1993, BVerwGE 94, 151 und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2010 - 1 B 121/10 - juris).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung - wie beispielsweise bei einer erdrückenden Wirkung oder übermäßigen Immissionen - ausgeht (BVerwG, Urt. v. 16. September 2010, BauR 2011, 222).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    12 Da sich das Vorhaben unstreitig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB befindet, ist das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme hier verletzt, wenn es sich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. v. 16. September 1993, BVerwGE 94, 151 und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2010 - 1 B 121/10 - juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Die Beeinträchtigung des Ortbildes im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB Satz 2 Halbsatz 2 BauGB kann die Antragstellerin bereits deswegen nicht für die Annahme der Verletzung ihres Gebietsbewahrungsanspruch geltend machen, da Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes grundsätzlich nicht gewährt wird (BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 - juris), davon ist das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen.
  • OVG Sachsen, 09.06.2011 - 1 A 504/09

    Rücksichtnahmegebot umfasst nicht Hochwasserschutz!

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Im Übrigen wird der vorbeugende Hochwasserschutz, zu dem die Gewährleistung von Retentionsflächen gehört (§ 99 Abs. 2 Satz 1 und 2 SächsWG), nicht vom baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme umfasst (Sächs- OVG, Urt. v. 9. Juni 2011, SächsVBl. 2012, 13 = BauR 2012, 542).
  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Bei der Prüfung, ob dem Nachbarn das Bauvorhaben im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, können die Höhe und Länge des Vorhabens, die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung, die Art der baulichen Nutzung, aber auch das Erscheinungsbild eine Rolle spielen (SächsOVG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 4 B 36.07

    Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, der hier mangels Bebauungsplan vorliegt, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, Beschl. v. 27. September 2007 - 4 B 36/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 15 CS 10.2131

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12
    6 Ein Nachbar kann eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg nur insoweit angreifen, als die als verletzt gerügte Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2009 - 1 A 121/09 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15. November 2010 - 15 CS 10.2131 -, juris) und diese Norm gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt ist.
  • OVG Sachsen, 20.06.2006 - 1 BS 106/06

    Parkhaus der Küchwald-Klinik in Chemnitz kann weiter gebaut werden

  • OVG Sachsen, 16.11.2009 - 1 A 121/09

    Baugenehmigung; Nachbarklage; vereinfachtes Verfahren; Abstandsfläche; Anbau

  • OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10

    Allgemeines Wohngebiet, Tischlerei

  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    2.1.2.3.2 Es kann des Weiteren dahinstehen, ob die Vorschriften zum Hochwasserschutz (insb. § 78 WHG) drittschützend sind ( ablehnend , im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 32 WHG a. F. Beschluss vom 17.08.1972 - IV B 162.71 -, juris: SächsOVG, Beschluss vom 10.07.2012 - 1 B 158/12 -, BauR 2012, 1831; NdsOVG, Beschluss vom 20.07.2007 - 12 ME 210/07 -, NVwZ 2007, 1210; Hünneke, Landmann/Rohmer, UmweltR I, Stand August 2014, vor § 72 WHG Rn. 36; für die Neubemessung eines Überschwemmungsgebiets NdsOVG, Beschluss vom 11.03.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; für die Ausbaupflicht BayVGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961 -, BayVBl 2012, 245; zustimmend , soweit den Vorschriften ein nachbarschützendes wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot zukomme: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 02.03.2010 - 1 A 10176/09 -, juris; ebenso VG Saarl., Beschluss vom 08.05.2012 - 5 L 240/12 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064 -, juris; Czychowski/-Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 78 Rn. 46, § 76 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Belange des Hochwasserschutzes gehörten aber - anders als bei Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) - nicht zu den bauplanungsrechtlich zu berücksichtigen Kriterien (BayVGH, B.v. 6.6.2002 - 14 B 99.2545 - NVwZ-RR 2003, 478 = juris Rn. 14; ebenso: VGH BW, B.v. 18.11.2013 - 5 S 2037/13 - NVwZ-RR 2014, 265 = juris Rn. 13; SächsOVG, U.v. 9.6.2011 - 1 A 504/09 - juris Rn. 48; B.v. 10.7.2012 - 1 B 158/12 - juris Rn. 15; Schmidt/Gärtner, NVwZ 2018, 534/537).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1250

    Erfolgloser Eilrechtsschutz eines Wassermühlenbetreibers gegen eine

    Belange des Hochwasserschutzes gehörten aber - anders als bei Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) - nicht zu den bauplanungsrechtlich zu berücksichtigen Kriterien (BayVGH, B.v. 6.6.2002 - 14 B 99.2545 - NVwZ-RR 2003, 478 = juris Rn. 14; ebenso: VGH BW, B.v. 18.11.2013 - 5 S 2037/13 - NVwZ-RR 2014, 265 = juris Rn. 13; SächsOVG, U.v. 9.6.2011 - 1 A 504/09 - juris Rn. 48; B.v. 10.7.2012 - 1 B 158/12 - juris Rn. 15; Schmidt/Gärtner, NVwZ 2018, 534/537).
  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23

    Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung;

    Soweit die Antragstellerin im Übrigen auf den Senatsbeschluss vom 10. Juli 2012 (- 1 B 158/12 -, juris Rn. 18) verweist, ergibt sich daraus ebenfalls keine abweichende Beurteilung.
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12

    Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten

    14 Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Nachbarwiderspruchs ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Nachbar eine im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO) erteilte Baugenehmigung im Wege von Widerspruch und Anfechtungsklage mit Aussicht auf Erfolg nur insoweit angreifen kann, als die als verletzt gerügte drittschützende Norm zum Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde gehört (st. Rspr., vgl. etwa SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris; Beschl. v. 21. September 2011 - 1 B 179/11 - Beschl. v 16. November 2009 - 1 A 121/09 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 15. November 2010 - 15 CS 10.2131 -, juris).

    18 Da ein Nachbarantrag grundsätzlich nicht auf eine Beeinträchtigung des Ortsbildes i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gestützt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, juris; Senatsbeschl. v. 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris Rn. 10), war das Verwaltungsgericht selbst dann nicht zu weiteren Ausführungen (oder gar Ermittlungen) gehalten, wenn das erstinstanzliche Antragsvorbringen das Merkmal des "Ortsbilds" i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB betroffen haben sollte.19 Auch im Rahmen des Rücksichtnahmegebots musste sich das Verwaltungsgericht nicht näher mit dem Ortsbild der Antragsgegnerin auseinandersetzen, weil eine Verletzung dieses im Begriff des "Einfügens" verankerten Gebots aus § 34 Abs. 1 BauGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Mai 1986, NVwZ 1987, 34; Beschl. v. 11. Januar 1999, DVBl. 1999, 786) wie des Senats (Beschl. v. 16. August 2012 - 1 A 87/12 -, Rn. 4 [nicht veröffentlicht]) nur hinsichtlich der vier in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Merkmale (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche) in Betracht kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13

    Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches

    6 Es kann dahinstehen, ob dies - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 32 WHG a. F. (vgl. Beschl. v. 17.08.1972 - IV B 162.71 -, Buchholz 445.4 § 32 WHG Nr. 1) - weiterhin gilt (so SächsOVG, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 B 158/12 -, BauR 2012, 1831; NdsOVG, Beschl. v. 20.07.2007 - 12 ME 210/07 -, NVwZ 2007, 1210; Hünneke, in: Landmann/Rohmer, UmweltR I , vor § 72 WHG Rn. 36; für die Neubemessung eines Überschwemmungsgebiets NdsOVG, Beschl. v. 11.03.2010 - 13 MN 115/09 -, NuR 2010, 353; für die Ausbaupflicht BayVGH, Beschl. v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961 -, BayVBl 2012, 245) oder zumindest einzelnen wasserrechtlichen Vorschriften über den Hochwasserschutz drittschützende Wirkung jedenfalls insoweit zukommt, als in ihnen möglicherweise ein hochwasserrechtliches Rücksichtnahmegebot enthalten ist (so OVG Rh.-Pf., Urt. v. 02.03.2010 - 1 A 10176/09 - ebenso VG Saarl., Beschl. v. 08.05.2012 - 5 L 240/12 - VG Regensburg, Urt. v. 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064 - Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. A. 2010, § 78 Rn. 46, § 76 Rn. 15; zu den wasserrechtlichen Gestattungstatbeständen immanenten nachbarschützenden wasserrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme BVerwG, Urt. v. 03.07.1987 - 4 C 41.86 -, BWVPr 1988, 12; Beschl. v. 26.03.2007 - 7 B 75.06 -, ET 2007, Nr. 6, 99).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1541

    Neubau eines Einfamilienhauses im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet

    Belange des Hochwasserschutzes gehörten aber - anders als bei Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) - nicht zu den bauplanungsrechtlich zu berücksichtigen Kriterien (BayVGH, B.v. 6.6.2002 - 14 B 99.2545 - NVwZ-RR 2003, 478 = juris Rn. 14; ebenso: VGH BW, B.v. 18.11.2013 - 5 S 2037/13 - NVwZ-RR 2014, 265 = juris Rn. 13; SächsOVG, U.v. 9.6.2011 - 1 A 504/09 - juris Rn. 48; B.v. 10.7.2012 - 1 B 158/12 - juris Rn. 15; Schmidt/Gärtner, NVwZ 2018, 534/537).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Des Weiteren kann offenbleiben, ob die Vorschriften zum Hochwasserschutz, insbesondere nach § 78 WHG drittschützende Wirkung haben (ablehnend im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG zu § 32 WHG alte Fassung, B.v. 17.8.1972 - IV B 162.71 -, juris: Sächsisches OVG, B.v. 10.7.2012 - 1 B 158/12 -, BauR 2012, 1831; Niedersächsisches OVG, B.v. 20.7.2007 - 12 ME 210/07 -, NVwZ 2007, 1210; Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht I, Stand August 2014, Vorb.
  • VG Köln, 24.11.2022 - 8 K 1991/21
    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 B 158/12 -, juris, Rn. 15.
  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

    Denn das Ortsbild nach § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB vermittelt keinen Drittschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.2012 - 1 B 158/12 - juris; Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Kommentar, 114. EL 2014, § 34 Rn. 141), sondern besteht ausschließlich im öffentlichen Interesse.
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 15 B 11.2754

    Nachbarklage gegen Lager- und Schüttguthalle; Baugrundstück teilweise im

  • VG Mainz, 03.01.2018 - 3 L 1370/17

    Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in

  • VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16

    Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

  • VG München, 30.09.2014 - M 2 K 14.408

    Wasserrecht

  • VG Köln, 24.11.2022 - 8 K 2918/18
  • VG Leipzig, 12.05.2015 - 4 K 16/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines

  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14

    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung,

  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 14.12   

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https://dejure.org/2012,19415
BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 14.12 (https://dejure.org/2012,19415)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2012 - 4 B 14.12 (https://dejure.org/2012,19415)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 4 B 14.12 (https://dejure.org/2012,19415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de

    Zuordnung von Baugrundstücken zum Innenbereich und Außenbereich bzgl. der Bewertung einer "Baulücke"

  • rechtsportal.de

    Zuordnung von Baugrundstücken zum Innenbereich und Außenbereich bzgl. der Bewertung einer "Baulücke"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Baugrundstück im Innen- oder Außenbereich: Rechtsfrage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 14.12
    Die Divergenzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschwerdebegründung S. 7 - 14), mit der der Kläger eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138) rügt und geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe seiner Entscheidung ohne nähere Begründung die Wertung zugrunde gelegt, dass der zur Bebauung stehende Teil des Vorhabengrundstücks "gemeinsam mit der Flutrinne eine Einheit" bilde (Beschwerdebegründung S. 9), genügt nicht den Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 14.12
    Die Divergenzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschwerdebegründung S. 7 - 14), mit der der Kläger eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138) rügt und geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe seiner Entscheidung ohne nähere Begründung die Wertung zugrunde gelegt, dass der zur Bebauung stehende Teil des Vorhabengrundstücks "gemeinsam mit der Flutrinne eine Einheit" bilde (Beschwerdebegründung S. 9), genügt nicht den Darlegungsanforderungen i.S.d. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
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